Kosten

Naturheilkunde

Sie erhalten von mir eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Zusatz- und Privatversicherungen erstatten diese teilweise, je nach vertraglicher Vereinbarung mit Ihnen. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung wie Ihre vertraglichen Regelungen sind und was Sie von dieser erstattet bekommen.

 

Gesetzliche Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen leider nicht.

 

 

Logopädie:

Verordnungen zur Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie werden als Erstverordnung von Fachärzten wie z. B. Kinderarzt, Phoniater, HNO-Arzt, Zahnärzte oder Neurologen ausgestellt. Hausärzte können diese mit der von den gesetzlichen Krankenkassen benötigen Diagnostik z. B. „Stimmbefund oder Hörtest“ ebenfalls ausstellen.


Die Verordnung erfolgt bis 31. Dezember 2020 auf dem Verordnungsblatt „Muster 14“. Ab Januar 2021 gilt ausschließlich das Verordnungsblatt „Muster 13“.
 
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum (vollendeten )18. Lebensjahr sowie bei zuzahlungsbefreiten Patienten, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine logopädische Therapie.

 

Erwachsene müssen einen Eigenanteil pro Verordnung von 10% und zzgl. einer Praxisgebühr von 10 Euro erbringen. Dies ist bis zur Vollendung der Therapiemaßnahme an die jeweilige Praxis zu erstatten.

 

Privatversicherte oder zusatzversicherte Patienten erhalten von mir eine Privatrechnung. Je nach vertraglicher Vereinbarung mit Ihrer Privat- und/oder Zusatzversicherung, erstattet diese komplett oder nur teilweise.

 

Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung wie Ihre vertraglichen Regelungen sind und was Sie von dieser erstattet bekommen.

 

Hinweis:

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei unabgesagten Terminen wird Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.