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Kosten

 

Naturheilkunde

Heilpraktikerleistungen sind private Leistungen. D. h. diese müssen Sie selbst bezahlen oder Ihre Zusatz- und/oder Privatversicherung erstattet je nach

vertraglicher Vereinbarung. 

Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung wie Ihre vertraglichen Regelungen sind und was Sie von dieser erstattet bekommen. 

 

Terminvereinbarungen mache ich gerne telefonisch. Hierbei lernen wir uns schon etwas kennen und ich bekomme einen kleinen Überblick  um welche Themen

es sich bei Ihnen handelt. 

Vor Ihren Termin bekommen Sie von mir dann per Mail einen Anamnesebogen zugeschickt. Den bringen Sie bitte ausgefüllt zum

1. Termin mit.

In der ersten Stunde führen wir zusammen ein ausführliches Anamnesegespräch und es wird eine auf Sie abgestimmte Diagnostik durchgeführt. 

Der Termin dauert meist 1 1/2 - 2 Stunden.

 

Pro Stunde veranschlage ich für Erwachsene 80 Euro, für Kinder 60 Euro. 

 

 

Gesetzliche Krankenkassen erstatten Heilpraktiker Leistungen leider nicht.

 

 

Logopädie:

Verordnungen zur Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie werden als Erstverordnung von Hausärzten, Fachärzten wie z. B. Kinderarzt, Phoniater, HNO-Arzt, Zahnärzte oder Neurologen ausgestellt.  

 
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum (vollendeten ) 18. Lebensjahr sowie bei zuzahlungsbefreiten Patienten, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine logopädische Therapie.

 

Nach Vorgaben der Krankenkassen müssen Erwachsene einen Eigenanteil pro Verordnung von 10% und zzgl. einer Praxisgebühr von 10 Euro erbringen. 

Dieser Eigenanteil wird Ihnen von mir in Rechnung gestellt und ist spätestens bis zur Vollendung der Therapiemaßnahme an mich zu erstatten.

 

Privatversicherte oder zusatzversicherte Patienten erhalten von mir eine Privatrechnung. Je nach vertraglicher Vereinbarung mit Ihrer Privat- und/oder Zusatzversicherung, erstattet diese komplett oder nur teilweise.

 

Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung wie Ihre vertraglichen Regelungen sind und was Sie von dieser erstattet bekommen.

 

Hinweis:

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei unabgesagten Terminen wird Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.